Kosten der lAight®-Therapie
lAight® ist noch keine allgemeine Kassenleistung – dennoch existieren verschiedene Möglichkeiten eine Kostenübernahme zu erlangen
Folgende Krankenkassen übernehmen lAight® ohne Einzelfall-Antrag
Krankenkassen dürfen ihren Versicherten im Rahmen von sogenannten “Selektivverträgen” auch neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden kostenfrei zugänglich machen bevor eine abschließende Beurteilung durch den G-BA vorliegt. Mit den folgenden Krankenkassen existieren bereits solche Selektivverträge:
AOK Bayern
AOK Hessen
Auf der Standortseite befinden sich alle Anwender, die die lAight®-Therapie anbieten, sowie ein Vermerk, von welcher Krankenversicherung die Therapie im Rahmen eines Selektivvertrags übernommen werden:
Ihre Kasse ist noch nicht dabei?
Steuer-Rückerstattung*
Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der steuerlichen Veranlagung und der Anzahl der Kinder. Deswegen ist es wichtig, dass Sie alle steuermindernden Belege Ihrer Familie sammeln. Folgender Rechner steht Ihnen für eine erste Schätzung der absetzbaren Ausgaben zur Verfügung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und es empfiehlt sich vor der Einreichung einen Steuerberater zu befragen.
* Nach §33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen)