Die seit 2017 abgelaufene S1-Leitlinie zur Behandlung der Akne inversa / Hidradenitis suppurativa (L73.2) wird nun durch eine neue Leitlinie mit höherem Evidenzniveau (S2k) ersetzt. Sie enthält viel Neues, denn seit 2012 hat sich Einiges in der Forschung zur Behandlung der Akne inversa getan. Auch LENICURA hat mit Studien dazu beigetragen.
Das unabhängige Expertengremium aus Dermatologen, Dermatochirurgen, Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, Koloproktologen und Experten für phychosomatische Medizin sowie Patientenvertretern hat die umfangreichen Forschungsergebnisse der letzten Jahre analysiert, zusammengefasst und eingeordnet. Die S2k-Leitlinie gibt somit konkrete Handlungsempfehlungen für Ärztinnen und Ärzte.

Wir freuen uns über diesen weiteren Meilenstein und seine positiven Auswirkungen auf die Versorgung der Ai-Betroffenen und danken allen Mitwirkenden – sei es an den Studien, der Erstellung der Leitlinien oder den alltäglichen Behandlern und Aufklärern für ihr unermüdliches Engagement.

Kurzzusammenfassung:

Was ist neu?

Alle drei seit Veröffentlichung der letzten Leitlinie neu zur Behandlung der Akne inversa zugelassenen Therapien wurden ins Behandlungsschemata eingefügt. Adalimumab und Secukinumab bei mittelschwerer und schwerer entzündlicher Akne inversa und lAight® bei milder und mittelschwerer entzündlicher Akne inversa sowie zur Aufrechterhaltung bei inaktiver Akne inversa.
Bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung wird nunmehr der validierte IHS4-Score für die entzündliche Ai herangezogen und erstmals werden konkrete Parameter empfohlen, um Behandlungsverläufe zu bewerten. Diese Parameter werden in der LENICURA-Dokumentationssoftware begleitend zu lAight® bereits seit 2017 erfasst.

Wie genau ist lAight® in den neuen S2k-Leitlinien enthalten?

Die Leitlinie erwähnt LAight an einer Stelle explizit, spricht aber ansonsten (wie es Standard ist) markenneutral von einer Kombinationstherapie „aus IPL und Radiofrequenzen (RF), bekannt als LAight-Therapie“ und verweist sowohl auf die NICE-Studie (Wilden et al. 2021*) als auch auf die RELIEVE-Studie Periode A und B (Schultheis et al. 2022**, 2023***). Es wird eine Empfehlung zur Behandlung von milder und mittelschwerer Akne inversa in Kombination mit Clindamycin (analog zu RELIEVE Periode A) ausgesprochen sowie zur Aufrechterhaltung (analog RELIEVE Periode B), wobei eine Aufrechterhaltung mit LAight unabhängig von der zur Symptomreduktion führenden Therapie herangezogen werden sollte.

Welches Behandlungsschema empfiehlt die Leitlinie?

Es wird zwischen der Behandlung von aktiver, d.h. entzündlicher, Akne inversa und inaktiver, d.h. nicht-entzündlicher, Akne inversa unterschieden:

Die leitlinienenkonforme Behandlung entzündlicher Akne inversa:

Hier wird zur Beurteilung der Schwere der Hauterkrankung der IHS4-Score herangezogen. Äußerlich aufgetragene Arzneimittel werden nur bei mild-entzündlichen Befunden empfohlen (und als ggf. ausreichend betrachtet). Ab mittelschwer-entzündlicher Akne inversa werden verschiedene oral oder subkutan verabreichte Arzneimittel empfohlen. Eine Zulassung für die Behandlung der Akne inversa (also eine von der Europäischen Arzneimittelbehörde bestätigte Wirkung bei der Ai) haben derzeit nur die beiden Biologika Adalimumab und Secukinumab. Physikalische Therapien werden stadienbezogen empfohlen; lAight® als Kombinationstherapie aus IPL + RF wird für mild- und mittelschwer-entzündliche Akne inversa empfohlen. Zusätzlich wird in allen Stadien eine regelmäßige Hautpflege und adäquate Schmerztherapie empfohlen.

Die leitlinienenkonforme Behandlung nicht-entzündlicher Akne inversa:

Bei inaktiver Akne inversa werden Methoden zur Aufrechterhaltung empfohlen. Diese erstrecken sich von der Anwendung der lAight®-Therapie (Kombination aus IPL + RF) für Befunde ohne diffus-flächige Ausprägung bis zu verschiedenen Methoden der operativen Entfernung des inaktiven Narbengewebes bei gravierenden Hautdefekten. Auch hier wird eine regelmäßige Hautpflege empfohlen.

Dokumentationsanforderungen:

Die Leitlinie weist nun explizit drauf hin, dass die Erkrankung und ihre Behandlung mit dem validierten IHS4-Score dokumentiert und die Einschränkungen des Patienten mit einem Patient Reported Outcome Measure wie dem DLQI erfasst werden soll. Genau diese Parameter werden in der LENICURA-Dokumentationssoftware bereits seit jeher verwendet. Alle LAight-Anwender versorgen also schon seit Beginn immer leitlinienkonform.

Was ist mit lAight® und Hurley Grad 3?

Die Empfehlungen basieren auf den publizierten Studien. Die RELIEVE-Studie wurde mit Hurley 1 und Hurley 2-Patienten durchgeführt. Auch wenn lAight® in der Leitlinie nicht konkret für die Behandlung von schwerbetroffenen Patienten empfohlen wird, ist es immer möglich auch Therapien für niedrigere Schweregrade zunächst anzuwenden. Das EsmAiL-Projekt****, dessen Ergebnisse noch nicht in der Leitlinie berücksichtigt wurden und eine weitere sich in Veröffentlichung befindliche Auswertung der Real-World-Versorgung mit lAight® zeigen ebenfalls deutliche Befundverbesserungen von Akne inversa aller Schweregrade unter lAight®. [Anm.: Real-World-Data bedeutet, dass diese Daten nicht im kontrollierten Studiensetting gesammelt wurden, in dem feste Rhythmen eingehalten werden müssen, sondern es sich um Behandlungsdaten aus der tatsächlichen Anwendung mit Therapieausfällen etc. handelt]

Was bedeutet dies für die Kostenübernahme von lAight® durch die Krankenkassen?

Leitlinien dienen als Orientierungshilfe für behandelnde Mediziner. Sie sind nicht das Ergebnis einer G-BA-Nutzenbewertung und somit stellt eine Therapieempfehlung in der Leitlinie keine Verpflichtung der Gesetzlichen Krankenkassen zur Bezahlung der empfohlen(en) Therapie(n) dar. Dennoch bewertet der Medizinische Dienst der Krankenkassen Einzelfallentscheidungsanträge häufig auf Basis der Leitlinien, sodass davon auszugehen ist, dass neue Anträge die neue S2k-Leitlinie berücksichtigen werden.

Sie möchten mehr über lAight® erfahren und interessieren sich für eine Behandlung?

Sie finden alle Behandlungszentren hier.

Sie möchten mit diesen neuen Informationen einen Antrag auf Kostenübernahme der lAight®-Therapie stellen?

Wenn Ihre Krankenkasse noch keinen Selektivvertrag für lAight® anbietet, dann können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Kontaktieren Sie uns! https://www.laight.de/kontakt Wählen Sie das Hilfethema „Frage zur Krankenkassen-Kommunikation“ aus.

Die Leitlinie steht momentan nur Fachkreisen zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden:

l

Titel:

S2k-Leitlinie zur Therapie der Hidradenitis suppurativa/Acne inversa (ICD-10-Code: L73.2)

Autoren:

Zouboulis Christos C, Bechara Falk G, Fritz Klaus, Goebeler Matthias, Hetzer Frank H, Just Elke, Kirsten Natalia, Kokolakis Georgios, Kurzen Hjalmar, Nikolakis Georgios, Pinter Andreas, Podda Maurizio, Rosinski Kerstin, Schneider-Burrus Sylke, Taube Klaus-Michael, Volz Thomas, Winkler Thomas, Kristandt Anna, Presser Dagmar, Zouboulis Viktor A.