Was ist mit lAight® und Hurley Grad 3?
Die Empfehlungen basieren auf den publizierten Studien. Die RELIEVE-Studie wurde mit Hurley 1 und Hurley 2-Patienten durchgeführt. Auch wenn lAight® in der Leitlinie nicht konkret für die Behandlung von schwerbetroffenen Patienten empfohlen wird, ist es immer möglich auch Therapien für niedrigere Schweregrade zunächst anzuwenden. Das EsmAiL-Projekt****, dessen Ergebnisse noch nicht in der Leitlinie berücksichtigt wurden und eine weitere sich in Veröffentlichung befindliche Auswertung der Real-World-Versorgung mit lAight® zeigen ebenfalls deutliche Befundverbesserungen von Akne inversa aller Schweregrade unter lAight®. [Anm.: Real-World-Data bedeutet, dass diese Daten nicht im kontrollierten Studiensetting gesammelt wurden, in dem feste Rhythmen eingehalten werden müssen, sondern es sich um Behandlungsdaten aus der tatsächlichen Anwendung mit Therapieausfällen etc. handelt]
Was bedeutet dies für die Kostenübernahme von lAight® durch die Krankenkassen?
Leitlinien dienen als Orientierungshilfe für behandelnde Mediziner. Sie sind nicht das Ergebnis einer G-BA-Nutzenbewertung und somit stellt eine Therapieempfehlung in der Leitlinie keine Verpflichtung der Gesetzlichen Krankenkassen zur Bezahlung der empfohlen(en) Therapie(n) dar. Dennoch bewertet der Medizinische Dienst der Krankenkassen Einzelfallentscheidungsanträge häufig auf Basis der Leitlinien, sodass davon auszugehen ist, dass neue Anträge die neue S2k-Leitlinie berücksichtigen werden.
Sie möchten mehr über lAight® erfahren und interessieren sich für eine Behandlung?
Sie finden alle Behandlungszentren hier.
Sie möchten mit diesen neuen Informationen einen Antrag auf Kostenübernahme der lAight®-Therapie stellen?
Wenn Ihre Krankenkasse noch keinen Selektivvertrag für lAight® anbietet, dann können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Kontaktieren Sie uns! https://www.laight.de/kontakt Wählen Sie das Hilfethema „Frage zur Krankenkassen-Kommunikation“ aus.